Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)

Es existieren eine Vielzahl von Leistungen, die für den einzelnen gesetzlich Krankenversicherten wünschenswert sind, die aber das Maß des Notwendigen überschreiten.

Solche Wunschleistungen dürfen von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden. Man bezeichnet diese Leistungen auch als Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL). Sie können diese Leistungen selbstverständlich in Anspruch nehmen, jedoch nicht zu Lasten der Solidargemeinschaft sondern auf private Rechnung.

IGeL-Leistungen

  • gehören nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherungen,
  • werden vom Patienten gewünscht (nachgefragt),
  • und sollen ärztlich empfehlenswert, zumindest aber ärztlich vertretbar sein.

Auf Initiative von Ärzten und Ärztverbänden wurden diese Leistungen in der IGEL-Liste zusammengestellt. Im Einzelnen handelt es sich dabei um folgende Leistungen: 

1. Vorsorge-Untersuchungen

  • Zusätzliche jährliche Gesundheitsuntersuchung ("Intervall-Check")
  • Ergänzung der Gesundheitsuntersuchung um Belastungs- und/oder Ruhe-EKG sowie weitere Laboruntersuchungen ("Checkup-Ergänzung") 
  • Ergänzungsuntersuchungen zu den Kinder-Früherkennungsuntersuchungen bis zum 18. Lebensjahr ("Kinder-Intervall-Check") 
  • Fachbezogene Gesundheitsuntersuchung auf Wunsch des Patienten ("Facharzt-Check") 
  • Umfassende ambulante Vorsorge-Untersuchung ("General-Check") 
  • Sonographischer Check-up der inneren Organe ("Sono-Check") 
  • Doppler-Sonographie der hirnversorgenden Gefäße bei fehlenden anamnestischen oder klinischen Auffälligkeiten 
  • Lungenfunktionsprüfung zur Früherkennung (z. B. im Rahmen eines "General-Check") 
  • Untersuchung zur Früherkennung von Hautkrebs (außerhalb dem zweijährlichen Hautkrebsscreening bei Patienten ab dem 35. Lebensjahr)

2. Freizeit, Urlaub, Sport, Beruf

  • Reisemedizinische Beratung, einschl. Impfberatung 
  • Reisemedizinische Impfungen  
  • Ärztliche Berufseingangsuntersuchung 

3. Ärztliche Serviceleistungen

  • Ärztliche Untersuchungen und Bescheinigungen außerhalb der kassenärztlichen Pflichten auf Wunsch des Patienten (z. B. Bescheinigung für den Besuch von Kindergarten, Schule oder Sportverein oder bei Reiserücktritt) 
  • Untersuchung zur Überprüfung des intellektuellen und psychosozialen Leistungsniveaus (z. B. Schullaufbahnberatung auf Wunsch der Eltern)
  • Diät-Beratung ohne Vorliegen einer Erkrankung 
  • Raucherentwöhnung 
  • Beratung zur Zusammenstellung und Anwendung einer Hausapotheke 
  • Beratung zur Selbstmedikation im Rahmen von Prävention und Lebensführung

4. Labordiagnostische Wunschleistungen

  • Blutgruppenbestimmung auf Wunsch 
  • Anlassbezogener Labor-Teiltest auf Patientenwunsch (z. B. Leberwerte, Nierenwerte, Blutfette, Sexualhormone, Schilddrüsenfunktion, HIV-Test) 

Diese Leistungen werden im Rahmen eines privatärztlichen Behandlungsvertrages erbracht und nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.

Die meisten dieser Leistungen werden von den privaten Krankenversicherungen übernommen. Nähere Auskünfte hierzu erteilt Ihnen Ihre Krankenversicherung.